800.000 neue Aktien der BOV AG zum Handel zugelassen
05.07.2004
Bekanntmachung der BOV AG, Essen, über die prospektfreie Zulassung zum Börsenhandel im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) gemäss § 51 Abs. 4 BörsG, § 69 Abs. 1 BörsO der Frankfurter Wertpapierbörse und § 45 Nr. 3 b) BörsZulV der
800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie aus der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage vom 10. Mai 2004 mit Gewinnanteilberechtigung ab 1. Januar 2004
Nr. 8.120.577 – 8.920.576
der BOV AG, Essen,
ISIN DE0005493704
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der BOV AG vom 9. Mai 2000 ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt worden, das Grundkapital der BOV AG bis zum 7. Mai 2005 ein- oder mehrmalig um nominal € 3.879.424,- durch Ausgabe von bis zu 3.879.424 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital gemäß § 3 Absatz 8 der Satzung in der Fassung vom 27. April 2004). Der Vorstand ist weiter ermächtigt worden, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der BOV AG zu entscheiden. Das Bezugsrecht kann nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung insbesondere ausgeschlossen werden
- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen,
- bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt € 800.000, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet,
- um Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft und ihrer Konzerngesellschaften zu begeben,
- im Hinblick auf Spitzenbeträge.b) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen bis zu einem Betrag von insgesamt € 800.000, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet,
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnberechtigung zu bestimmen, sowie die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere den Ausgabebetrag und das für die neuen Aktien zu leistende Entgelt, festzusetzen.
Von dieser Ermächtigung hat der Vorstand der BOV AG Gebrauch gemacht und am 16. April 2004 – mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag - beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung der ihm mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. Mai 2000 eingeräumten Ermächtigung gegen Bareinlage und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der BOV AG von € 8.120.576,- um € 800.000,- auf insgesamt € 8.920.576,- durch Ausgabe von 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie und mit Gewinnanteilberechtigung ab dem 1. Januar 2004 zu erhöhen.
Der Ausgabebetrag für die neuen Stückaktien wurde durch den genannten Vorstandsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag auf € 1,- je Stückaktie festgesetzt. Zum Bezug wurde Herr Ludwig Fresenius zugelassen, der die 800.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien am 13. April 2004 gezeichnet und übernommen hat.
Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 10. Mai 2004 in das Handelsregister der BOV AG beim Amtsgericht Essen eingetragen.
Die voll eingezahlten Aktien aus der Kapitalerhöhung sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Aktien ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Mit Beschluss der Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse vom 1. Juli 2004 wurden die 800.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zum Börsenhandel im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen. Die Aufnahme der Notierung im geregelten Markt General Standard) wird voraussichtlich am 5. Juli 2004 erfolgen.
Das eingetragene und an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassene Grundkapital der BOV AG beträgt nunmehr € 8.920.576,- und ist eingeteilt in 8.920.576 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,- je Stückaktie. Daneben besteht derzeit bis zum 7. Mai 2005 ein restliches genehmigtes Kapital von € 3.079.424,- und bedingte Kapitalien von insgesamt € 800.000,- (Bedingtes Kapital von bis zu € 600.000,- und Bedingtes Kapital II von bis zu € 200.000,-).
Die ordentliche Hauptversammlung der BOV AG vom 21. Mai 2004 hat allerdings unter Aufhebung des restlichen genehmigten Kapitals in Höhe von € 3.079.424,- die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von € 4.460.000,- bis zum 20. Mai 2009 beschlossen.
Essen und Frankfurt am Main, im Juli 2004
BOV AG
COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT
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