Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4,249 Abs. 1 S. 1 AktG über Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
Essen, 08. September 2006 - Der BOV AG sind von drei Aktionären der Gesellschaft Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung vom 25.07.2006 zugestellt worden. Das Landgericht Essen hat unter dem führenden Aktenzeichen 44 O 127/06 einen Verhandlungstermin vor der Kammer am 4.12.2006, 11.00 Uhr im Saal 101 anberaumt und der BOV AG eine Klageerwiderungsfrist von vier Wochen eingeräumt.
Die Aktionärin JKK Beteiligungs-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jochen Knoesel, Würzburg, hat die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 sowie 13 angefochten und für nichtig erklärt (Aktenzeichen 44 O 127/06). Der Aktionär Klaus E. H. Zapf, Berlin, hat den Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt 9 angefochten und für nichtig erklärt (Aktenzeichen 44 O 128/06).
Die Aktionärin Caterina Steeg, Höchberg, hat die Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 9, 10 sowie 12 bis 14 angefochten und für nichtig erklärt (Aktenzeichen 44 O 129/06).
Die BOV AG lässt die Klagen unverzüglich prüfen und wird nach Abschluss dieser Prüfung die geeigneten Schritte einleiten.
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