Aktionär Kay Mühlenbruch unterschreitet Schwellen von 10% und 5%

Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

25.04.2008

Herr Kay Mühlenbruch, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25.04.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der adesso AG, Dortmund (vormals: BOV AG, Essen), Deutschland, ISIN: DE0005493704, WKN: 549370 am 21.08.2002 durch Aktien die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 7,55% (das entsprach 612868 Stimmrechten) betrug.

Herr Kay Mühlenbruch hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 25.04.2008 ferner mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der adesso AG, Dortmund (vormals: BOV AG, Essen), Deutschland, ISIN: DE0005493704, WKN: 549370 am 07.12.2004 durch Aktien die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,88% (das entsprach 478309 Stimmrechten) betrug.

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